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Kündigung

Die Mitgliedschaft endet …

  1. für aktive Fußballer automatisch beim Erreichen der Altersgrenze ab der die Spielberechtigung für Juniorenmannschaften erlischt oder
  2. durch Kündigung vor Erreichen der Altersgrenze. Die Kündigung ist dem JFV Vorstand schriftlich mitzuteilen. Sie ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Abschluss der Hin-Serie (31.12.) oder zum Saisonende (30.06.) möglich.
  3. mit Beendigung der Mitgliedschaft im Stammverein.

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  JFV Gifhorn
  An der Masch 4
  38518 Gifhorn-Wilsche

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