Die Mitgliedschaft endet …
- für aktive Fußballer automatisch beim Erreichen der Altersgrenze ab der die Spielberechtigung für Juniorenmannschaften erlischt oder
- durch Kündigung vor Erreichen der Altersgrenze. Die Kündigung ist dem JFV Vorstand schriftlich mitzuteilen. Sie ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Abschluss der Hin-Serie (31.12.) oder zum Saisonende (30.06.) möglich.
- mit Beendigung der Mitgliedschaft im Stammverein.